Schulung

Die Fachstelle bietet sowohl eine Grundausbildung als auch eine Weiterbildung an.

Sowohl die Grund- als auch die Weiterbildung richten sich grundsätzlich an sämtliche Personen, die in der Finanzintermediation tätig sind. Für diejenigen Personen, die in der betriebsinternen Organisation der angeschlossenen Finanzintermediäre die Funktion als GwG-verantwortliche Person, als Stellvertretung der GwG-verantwortlichen Person und/oder als ausbildungsverantwortliche Person bekleiden, ist der Besuch der Grund- und Weiterbildungen obligatorisch.

Die in der Regel eintägige Grundausbildung beinhaltet insbesondere folgende Themenkreise:

Ziel und Zweck der Einführung des GwG und der zugehörigen Verordnungen;
Organisation und Aufgaben der mit der Aufsicht betrauten staatlichen Stellen;
Organisation und Aufgaben der SRO SVIG und deren Gremien;
Organisation und Aufgaben der angeschlossenen Finanzintermediäre im Allgemeinen sowie der intern damit betrauten Personen;
Rechte, weitere Pflichten und Konsequenzen im Zusammenhang mit der Mit-gliedschaft bei der SRO SVIG;
Geltungsbereich des GwG;
Kenntnisse und Umsetzungen der Sorgfaltspflichten;
Vorgehen und Pflichten bei Geldwäschereiverdacht.

Die in der Regel halbtägige Weiterbildung beinhaltet insbesondere folgende Themenkreise:

Auffrischung und Vertiefung der in der Grundausbildung vermittelten Grundkenntnisse im GwG-Bereich;
Prävention und Bekämpfung der Geldwäscherei;
Hinweis auf neuere Entwicklungen und Tendenzen in der Gesetzgebung, der Praxis und der Rechtsprechung;
Behandlung von verschiedenen Fragestellungen aus der Praxis der SRO SVIG.

Termine Schulungen:

• Mittwoch, 26. September 2018, 10:00-16:00 Uhr: GwG-Grundausbildungsveranstaltung
• Mittwoch, 26. September 2018, 13:00-16:00 Uhr: GwG-Weiterbildungsveranstaltung