Über die SRO
Die Selbstregulierungsorganisation Schweizer Verband der Investmentgesellschaften (SRO SVIG) wurde mit Verfügung vom 11. November 2011 von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als Selbstregulierungsorganisation gemäss Art. 24 des Bundesgesetzes vom 10. Oktober 1997 über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz, GwG) anerkannt.
Die SRO SVIG ist eine Branchen-SRO und steht sowohl allen börsenkotierten und nicht-börsenkotierten Investmentgesellschaften als auch deren Asset Managern offen, sofern diese gleichzeitig Mitglied im Schweizer Verband der Investmentgesellschaften (SVIG) sind bzw. werden. Durch diese Fokussierung kann die SRO SVIG ihren Mitgliedern speziell auf die Branche zugeschnittene Regelungen und Lösungen anbieten sowie branchen-typisches Wissen aufbauen und praktisch in ihre Tätigkeit einbringen.
Investmentgesellschaften müssen deren Anteilsbeziehungen (d.h. Aktionärsbeziehungen) identifizieren, wohingegen andere Finanzintermediäre deren Geschäftsbeziehungen (d.h. Vertragsbeziehungen) identifizieren müssen. Dieser zentrale Unterschied hat Auswirkungen auf die Umsetzung der GwG-Sorgfaltspflichten bei Investmentgesellschaften. Das spezialisierte KnowHow der SRO SVIG und des schon lange etablierten SVIG betreffend Investmentgesellschaften bilden dabei einen wichtigen Grundstein für eine adäquate Umsetzung der Geldwäschereiaufsicht über Investmentgesellschaften und Asset Manager von solchen Gesellschaften.
Die SRO SVIG ist Mitglied des Forum SRO, eine Interessengemeinschaft der schweizerischen Selbstregulierungsorganisationen des Nichtbankensektors.