Aktuelles

Montag, Juni 2, 2014

FINMA anerkennt die neue SFAMA-RL für den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen als Mindeststandard im Sinne des FINMA-Rundschreibens 2008/10 vom 20. November 2008.

Dienstag, April 15, 2014

OGAW V-Richtlinie

Das Europäische Parlament möchte die OGAW-Richtlinie in folgenden Punkten anpassen
(OGAW V):

  • Verstärkte Regulierung der Vergütungspolitik und -praxis bei Verwaltungsgesellschaften
  • Vereinheitlichung der Regeln zu Zulassung, Tätigkeit und Haftung von Depotbanken
  • Vereinheitlichung der aufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse und Sanktionen insbesondere gegenüber Verwaltungsgesellschaften, Depotbanken und verantwortlichen natürlichen Personen
Mittwoch, April 2, 2014

PRIIPs: EU-Verordnung "Packaged Retail and Insurance-based Investment Products"

Vertreter des EU-Parlaments, des Rates und der EU-Kommission haben sich heute in den Verhandlungen zur Verordnung zu PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) abschliessend geeinigt.
Künftig sollen Verbraucher in der EU für alle verpackten Finanzprodukte wie Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate ein einheitliches Informationsblatt nach dem Vorbild des Key Investor Document (KID) erhalten. Letzteres ist für Publikumsfonds durch die OGAW-Richtlinie bereits seit Mitte 2011 vorgeschrieben. Die Informationen für die Anleger umfassen die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Produkte, insbesondere deren Risiken und Kosten. Mit der Anwendung von PRIIPs auf alle verpackten Finanzprodukte wird eine Lücke im Verbraucherschutz geschlossen.

Dienstag, Dezember 31, 2013

SBVg - Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)

Freitag, Dezember 13, 2013

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) eröffnet. Mit dem Gesetz wird die Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen und des Handels mit Derivaten an die Entwicklungen des Marktes und an internationale Vorgaben angepasst. Dadurch werden die Stabilität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz nachhaltig gestärkt. Die Vernehmlassung dauert bis 31. März 2014.

Dienstag, September 10, 2013

FINMA-Rundschreiben "Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen" tritt in Kraft

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das Rundschreiben "Öffentliche Werbung kollektive Kapitalanlagen" einer Totalrevision unterzogen. Hauptziel ist es, den Begriff des "Vertriebs von kollektiven Kapitalanlagen" zu konkretisieren. Das Rundschreiben wird damit an die seit dem 1. März 2013 geltenden Bestimmungen des revidierten Kollektivanlagengesetzes und der Kollektivanlagenverordnung angepasst. Es tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft und ersetzt das bisher geltende Rundschreiben (FINMA-RS 2008/8) vollständig.

Donnerstag, Juli 25, 2013

KAG, KKV und KKV-FINMA nun in der Systematischen Rechtssammlung des Bundes auf englisch verfügbar

Die SFAMA war im Frühjahr mit der Bundeskanzlei übereingekommen, die bestehenden inoffiziellen Englischübersetzungen des Kollektivanlagenrechts in die Systematische Rechtssammlung des Bundes (Classified Compilation of Federal Legislation) zu übernehmen. Die drei Erlasse CISA, CISO und CISO-FINMA stehen nun nachgeführt und aggregiert online zur Verfügung.

Montag, April 15, 2013

Anhörung zum FINMA-Rundschreiben "Vertrieb kollektive Kapitalanlagen":

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA unterzieht ihr Rundschreiben "Öffentliche Werbung kollektive Kapitalanlagen" einer Totalrevision und startet hierzu eine Anhörung. Das Rundschreiben wird neu den Titel tragen: "Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen". Es berücksichtigt die am 1. März 2013 in Kraft getretenen Revisionen des Kollektivanlagengesetzes (KAG) und der Kollektivanlagenverordnung (KKV). 

Mittwoch, April 10, 2013

Der Bundesrat verabschiedet FATCA-Botschaft:

Freitag, März 1, 2013

Am 1. März 2013 ist die Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes und der Kollektivanlagenverordnung in Kraft getreten:

Dabei wurde insbesondere der Begriff des Vertriebs neu geregelt, alle Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen wurden neu dem Gesetz unterstellt und die Anforderungen an die Depotbanken wurden erhöht.
Auf den 1. Juni 2013 werden die Kategorien der qualifizierten Anleger geändert: die Definition der vermögenden Privatperson ändert, vermögende Privatpersonen werden ein schriftliches opting-in machen müssen, um als qualifizierter Anleger zu gelten, und Vermögensverwaltungskunden können ein schriftliches opting-out erklären, um nicht mehr als qualifizierte Anleger zu gelten.
Ab dem 1. Januar 2014 wird eine schriftliche Protokollierungspflicht im Rahmen von allen Vertriebstätigkeiten durch alle KAG-Bewilligungsträger gelten.

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