Aktuelles
FINMA veröffentlicht revidiertes Rundschreiben zum Prüfwesen
Einigung zu neuen Geldwäscherei-Regeln
Die verschärften Geldwäscherei-Regeln zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen sind unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat am Donnerstag nach langem Hin und Her seinen Widerstand aufgegeben und den Antrag der Einigungskonferenz stillschweigend gutgeheissen. Damit ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmung vom Freitag.
Inkrafttreten MiFID 2:
2. Juli 2014: Inkrafttreten MiFID 2
Bis Juli 2016: Mitgliedstaaten müssen MiFID 2 implementiert haben
2. Januar 2017: Anwendung von MiFID 2/MiFIR
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Finanzdienstleistungs-gesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG):
Der Bundesrat hat am 27. Juni 2014 die Vernehmlassung zum neuen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum neuen Finanzinstitutsgesetz (FINIG) eröffnet. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 17. Oktober 2014.
Beide Vorlagen sehen weitreichende Neuerungen vor: Das FINIG regelt die Anforderungen an die Tätigkeit von Finanzinstituten. Das FIDLEG legt die Anforderungen für die getreue, sorgfältige und transparente Erbringung von Finanzdienstleistungen fest und regelt das Anbieten von Finanzinstrumenten und die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche der Kundinnen und Kunden von Finanzdienstleistern. Zudem regelt das FIDLEG die Organisation und die Zulassung von der Registrierungsstelle für Kundenberaterinnen und -berater, Prüfstellen für Prospekte und Ombudsstellen.
Der Bundesrat setzt FATCA-Gesetz in Kraft
Nachdem das FATCA-Abkommen am 2. Juni 2014 in Kraft getreten ist, hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen, das vom Eidgenössischen Parlament genehmigte FATCA-Gesetz auf den 30. Juni 2014 in Kraft zu setzen. Damit können schweizerische Finanzinstitute die neue FATCA-Regelung für US-Personen erleichtert umsetzen. Die weltweite Umsetzung von FATCA beginnt am 1. Juli 2014.
FINMA anerkennt die neue SFAMA-RL für den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen als Mindeststandard im Sinne des FINMA-Rundschreibens 2008/10 vom 20. November 2008.
OGAW V-Richtlinie
Das Europäische Parlament möchte die OGAW-Richtlinie in folgenden Punkten anpassen
(OGAW V):
- Verstärkte Regulierung der Vergütungspolitik und -praxis bei Verwaltungsgesellschaften
- Vereinheitlichung der Regeln zu Zulassung, Tätigkeit und Haftung von Depotbanken
- Vereinheitlichung der aufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse und Sanktionen insbesondere gegenüber Verwaltungsgesellschaften, Depotbanken und verantwortlichen natürlichen Personen
PRIIPs: EU-Verordnung "Packaged Retail and Insurance-based Investment Products"
Vertreter des EU-Parlaments, des Rates und der EU-Kommission haben sich heute in den Verhandlungen zur Verordnung zu PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) abschliessend geeinigt.
Künftig sollen Verbraucher in der EU für alle verpackten Finanzprodukte wie Investmentfonds, kapitalbildende Lebensversicherungen und Zertifikate ein einheitliches Informationsblatt nach dem Vorbild des Key Investor Document (KID) erhalten. Letzteres ist für Publikumsfonds durch die OGAW-Richtlinie bereits seit Mitte 2011 vorgeschrieben. Die Informationen für die Anleger umfassen die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Produkte, insbesondere deren Risiken und Kosten. Mit der Anwendung von PRIIPs auf alle verpackten Finanzprodukte wird eine Lücke im Verbraucherschutz geschlossen.
SBVg - Richtlinien über die Protokollierungspflicht nach Art. 24 Abs. 3 des Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG)
Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz
Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) eröffnet. Mit dem Gesetz wird die Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen und des Handels mit Derivaten an die Entwicklungen des Marktes und an internationale Vorgaben angepasst. Dadurch werden die Stabilität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz nachhaltig gestärkt. Die Vernehmlassung dauert bis 31. März 2014.
FINMA-Rundschreiben "Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen" tritt in Kraft
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das Rundschreiben "Öffentliche Werbung kollektive Kapitalanlagen" einer Totalrevision unterzogen. Hauptziel ist es, den Begriff des "Vertriebs von kollektiven Kapitalanlagen" zu konkretisieren. Das Rundschreiben wird damit an die seit dem 1. März 2013 geltenden Bestimmungen des revidierten Kollektivanlagengesetzes und der Kollektivanlagenverordnung angepasst. Es tritt am 1. Oktober 2013 in Kraft und ersetzt das bisher geltende Rundschreiben (FINMA-RS 2008/8) vollständig.
KAG, KKV und KKV-FINMA nun in der Systematischen Rechtssammlung des Bundes auf englisch verfügbar
Die SFAMA war im Frühjahr mit der Bundeskanzlei übereingekommen, die bestehenden inoffiziellen Englischübersetzungen des Kollektivanlagenrechts in die Systematische Rechtssammlung des Bundes (Classified Compilation of Federal Legislation) zu übernehmen. Die drei Erlasse CISA, CISO und CISO-FINMA stehen nun nachgeführt und aggregiert online zur Verfügung.
Anhörung zum FINMA-Rundschreiben "Vertrieb kollektive Kapitalanlagen":
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA unterzieht ihr Rundschreiben "Öffentliche Werbung kollektive Kapitalanlagen" einer Totalrevision und startet hierzu eine Anhörung. Das Rundschreiben wird neu den Titel tragen: "Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen". Es berücksichtigt die am 1. März 2013 in Kraft getretenen Revisionen des Kollektivanlagengesetzes (KAG) und der Kollektivanlagenverordnung (KKV).
Am 1. März 2013 ist die Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes und der Kollektivanlagenverordnung in Kraft getreten:
Dabei wurde insbesondere der Begriff des Vertriebs neu geregelt, alle Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen wurden neu dem Gesetz unterstellt und die Anforderungen an die Depotbanken wurden erhöht.
Auf den 1. Juni 2013 werden die Kategorien der qualifizierten Anleger geändert: die Definition der vermögenden Privatperson ändert, vermögende Privatpersonen werden ein schriftliches opting-in machen müssen, um als qualifizierter Anleger zu gelten, und Vermögensverwaltungskunden können ein schriftliches opting-out erklären, um nicht mehr als qualifizierte Anleger zu gelten.
Ab dem 1. Januar 2014 wird eine schriftliche Protokollierungspflicht im Rahmen von allen Vertriebstätigkeiten durch alle KAG-Bewilligungsträger gelten.
Bundesrat eröffnet zwei Vernehmlassungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und für erweiterte Sorgfaltspflichten im Steuerbereich:
Einerseits sollen die revidierten internationalen Empfehlungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung umgesetzt werden. Anderseits soll mit erweiterten Sorgfaltspflichten verhindert werden, dass Finanzintermediäre in der Schweiz unversteuerte Gelder entgegennehmen.
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat den Hearingbericht zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) veröffentlicht:
Am 28. März 2012 beauftragte der Bundesrat das EFD, unter Mitwirkung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und der FINMA die Projekt-arbeiten zur Erarbeitung der gesetzlichen Grundlagen zur Schaffung einer sektorenübergreifenden Regulierung von Finanzprodukten und -dienstleistungen und deren Vertrieb aufzunehmen und dem Bundesrat bis Herbst 2013 einen Vernehmlassungsentwurf vorzulegen. Durch die neuen Vorschriften soll der Kundenschutz auf dem Schweizer Finanzmarkt gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes gefördert werden. Ferner sollen für alle Marktteilnehmer die gleichen Voraussetzungen geschaffen werden. Mit einem solchen „Level Playing Field“ können Verzerrungen im Wettbewerb zwischen den Anbietern verringert werden.