Nicht börsenkotierte Investmentgesellschaften

Grundsätzlich finden die Vorschriften von Art. 620 ff. des Schweizer Obligationenrechts (OR) über die Aktiengesellschaft auf nicht börsenkotierte Investmentgesellschaften Anwendung.

Nicht börsenkotierte Investmentgesellschaften fallen in den Anwendungsbereich des US-Foreign Account Tax Compliance Acts (FACTA):

Auch die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung finden auf nicht börsenkotierte Investmentgesellschaften Anwendung. Weitere Hinweise dazu finden Sie auf der Homepage der SRO SVIG.

Mitglieder des SVIG haben den Code of Conduct des SVIG zu befolgen.