Börsenkotierte Investmentgesellschaften
Grundsätzlich finden die Vorschriften von Art. 620 ff. des Schweizer Obligationenrechts (OR) über die Aktiengesellschaft auf börsenkotierte Investmentgesellschaften Anwendung.
Börsenkotierte Investmentgesellschaften unterstehen seit dem 1. Januar 2016 den folgenden börsenrechtlichen Regularien:
- Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG)
- Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV)
- Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA)
- Regularien der SIX Swiss Exchange
- Regularien der BX Berne eXchange
Börsenkotierte Investmentgesellschaften unterstanden bis am 31. Dezember 2015 den folgenden börsenrechtlichen Regularien:
- Börsengesetz (BEHG)
- Börsenverordnung (BEHV)
- Börsenverordnung-FINMA (BEHV-FINMA)
- Regularien der SIX Swiss Exchange
- Regularien der BX Berne eXchange
Weiter findet auf Schweizer Investmentgesellschaften, die im In- oder im Ausland kotiert sind, die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) Anwendung.
Börsenkotierte Investmentgesellschaften fallen zudem in den Anwendungsbereich des US-Foreign Account Tax Compliance Acts (FACTA):
Auch die Vorschriften über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung finden auf börsenkotierte Investmentgesellschaften Anwendung. Weitere Hinweise dazu finden Sie auf der Homepage der SRO SVIG
Mitglieder des SVIG haben den Code of Conduct des SVIG zu befolgen.