Aktuelles

Montag, Juli 11, 2016

FINMA eröffnet Anhörung zum Rundschreiben "Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG“

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA passt das Rundschreiben „Finanzintermediation nach GwG“ der neuen Geldwäschereiverordnung an. Das teilrevidierte Rundschreiben wird einer Anhörung bis zum 5. September 2016 unterzogen. Das FINMA-Rundschreiben 2011/1 „Tätigkeit als Finanzintermediär nach GwG“ konkretisiert, wann eine dem Geldwäschereigesetz unterstellte berufsmässige finanzintermediäre Tätigkeit vorliegt. Per 1. Januar 2016 hat der Bundesrat die bisherige Verordnung über die berufsmässige Ausübung der Finanzintermediation aufgehoben und mit der neuen Geldwäschereiverordnung ersetzt. Dies erfordert Anpassungen im FINMA-Rundschreiben. Die Anhörung dauert bis zum 5. September 2016. Die neue Geldwäschereiverordnung beinhaltet einen revidierten Wortlaut zum räumlichen Geltungsbereich. Diese Änderung bedingt nun entsprechende Präzisierungen im Rundschreiben. Demnach ist ein Finanzintermediär in der Schweiz oder von der Schweiz aus tätig, wenn er seinen Wohnsitz oder Sitz in der Schweiz hat, in der Schweiz über eine faktische Zweigniederlassung verfügt oder in der Schweiz Personen beschäftigt, die ihm helfen, finanzintermediäre Geschäfte auszuführen. Neben dieser materiellen Änderung überarbeitete die FINMA das Rundschreiben auch redaktionell. So spricht die Geldwäschereiverordnung neu nicht mehr von „Finanzintermediation“ sondern von der „Tätigkeit als Finanzintermediär“. Die Anhörung und der Erläuterungsbericht beschränken sich auf die materielle Anpassung zum räumlichen Geltungsbereich.

Mittwoch, Juli 6, 2016

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum automatischen Steuerinformationsaustausch mit acht Staaten und Territorien

Der Bundesrat hat heute die Botschaft über die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten mit Island, Norwegen, Guernsey, Jersey, der Insel Man, Japan, Kanada und der Republik Korea verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. In der Vernehmlassung ist die Vorlage grossmehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Die Schweiz hat im Januar und Februar 2016 mit diesen Staaten und Territorien gemeinsame Erklärungen im Hinblick auf die Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten unterzeichnet. Anschliessend wurden die dazugehörigen Bundesbeschlüsse in die Vernehmlassung geschickt. Die Bundesbeschlüsse sind Gegenstand dieser Botschaft.

Donnerstag, Juni 30, 2016

New EU rules for consumer-friendly information on retail investment products

The European Commission has today adopted new rules specifying the content and underlying methodology of the so-called Key Information Document (KID) that will have to be provided to retail consumers when they buy certain investment products, as of 31 December 2016. These include asset management products and other "packaged" investment products sold by banks or insurance companies. The KID, introduced by the Regulation on Key Information Documents for Packaged Retail and Insurance-Based Investment Products (PRIIPS), is a standardised and simple document which is designed to present the main features of an investment product in a consumer-friendly manner, allowing consumers across the EU to compare investment-linked insurance policies, investment funds and investment products. Today's Regulatory Technical Standards (RTS) specify the exact contents of the KID: it must outline the product's aims, how risky it is, when investors can get their money back, how much it costs and its expected returns. All of this information must be set out in a standard way, regardless of the type of investment product. The European Parliament and Council now have a two-month scrutiny period, which they can extend for a further month.

Donnerstag, Juni 30, 2016

Aktualisierung der Vorschriften für Finanzinstrument-Märkte: MiFID 2

Eine Richtlinie und eine Verordnung zur Verschiebung des Geltungsbeginns von MiFID II und MiFIR um ein Jahr wurden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Geltungsbeginn ist somit der 3. Januar 2018. Das Datum, bis zu dem die Mitgliedstaaten MiFID II umsetzen müssen, wurde auf den 3. Juli 2017 verschoben. Darüber hinaus haben sich die Mitgesetzgeber auf einige begrenzte inhaltliche Änderungen in MiFID II und MiFIR geeinigt, insbesondere was die Vorhandelstransparenzanforderungen im Hinblick auf Transaktionspakete, die Erweiterung der Ausnahme für Personen, die für eigene Rechnung Handel mit Finanzinstrumenten treiben, sowie die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften betrifft.

Mittwoch, Juni 29, 2016

Bundesrat verlängert Übergangsfristen für Finanzmarktinfrastrukturen

Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) angepasst. In Angleichung an die Entwicklungen in der EU wurden die Übergangfristen für Finanzmarktinfrastrukturen um ein Jahr verlängert.

Am 1. Januar 2016 sind das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) und die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) in Kraft getreten. Dabei wurde den Finanzmarktinfrastrukturen und Betreibern von organisierten Handelssystemen in Bezug auf die Erfüllung verschiedener neuer Pflichten, etwa im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Informationen zur Vor- und Nachhandelstransparenz und in Bezug auf den Hochfrequenzhandel, eine Übergangsfrist von einem Jahr gewährt. Auch die Teilnehmer an einem Handelsplatz und die Effektenhändler haben die erweiterte Aufzeichnungs- und Meldepflicht in Bezug auf Effektentransaktionen erst per 1. Januar 2017 zu erfüllen.
Diese Übergangsfristen wurden auf das Datum abgestimmt, an dem die entsprechenden Vorschriften in der EU gemäss dem ursprünglichen Zeitplan der revidierten Richtlinie für Finanzinstrumente (MiFID II) hätten wirksam werden sollen. Da dieses Datum nun um ein Jahr verschoben wurde, hat der Bundesrat beschlossen, die entsprechenden Übergangsfristen in der FinfraV ebenfalls um ein Jahr auf den 1. Januar 2018 zu verlängern. Dadurch wird nicht nur ein «Swiss Finish» verhindert. Die Verlängerung der Übergangsfristen erlaubt es der FINMA auch, die Vorgaben der EU bei der Ausarbeitung ihrer Ausführungsvorschriften angemessen zu berücksichtigen. Anderseits wird den Markteilnehmerinnen und -teilnehmern mehr Zeit eingeräumt, um ihre Systeme und Prozesse an die neuen Regeln anzupassen.

Mittwoch, Mai 18, 2016

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen eröffnet. Die Vernehmlassung dauert bis zum 9. September 2016. Die Verordnung enthält die Ausführungsbestimmungen des Bundesrates zum Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG). Die Verordnung benennt insbesondere weitere nicht meldende Finanzinstitute sowie ausgenommene Konten und regelt Einzelheiten in Bezug auf die Melde- und Sorgfaltspflichten der meldenden schweizerischen Finanzinstitute. Neben den Ausführungsbestimmungen zum AIAG führt sie weitere Bestimmungen auf, die zur Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) erforderlich sind. Die Verordnung enthält zudem Ausführungsbestimmungen zu den Aufgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), zum Informationssystem sowie in ihrem Anhang die anwendbaren Alternativbestimmungen des OECD-Kommentars zum gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard für Informationen über Finanzkonten.

Donnerstag, April 7, 2016

FINMA-Jahresmedienkonferenz 2016: Geldwäschereirisiken im Fokus der Aufsicht

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA stellte an ihrer heutigen Jahresmedienkonferenz erneut die Vorzüge ihrer risikoorientierten Aufsicht und eines prinzipienbasierten Regulierungsansatzes vor. Schwerpunktmässig thematisierte die FINMA die gestiegenen Geldwäschereirisiken auf dem Schweizer Finanzplatz. Diese Risiken erfordern eine verstärkte Aufsicht. Die FINMA plädiert diesbezüglich aber auch für intensivierte Anstrengungen der Beaufsichtigten: Die Banken sollen verdächtige Kundenbeziehungen und Transaktionen konsequenter melden.

Freitag, Februar 19, 2016

Schweiz unterzeichnet Erklärung zur Einführung des AIA mit Südkorea und eröffnet Vernehmlassung

Die Schweiz hat mit Südkorea eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Die beiden Länder beabsichtigen, die Daten gemäss dem globalen Standard für den AIA ab 2017 zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem in beiden Ländern die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.

Donnerstag, Februar 11, 2016

Breite Allianz für FIDLEG und FINIG

Die SFAMA engagiert sich zusammen mit andern wichtigen Stakeholdern für FIDLEG und FINIG,

Freitag, Februar 5, 2016

Schweiz unterzeichnet Erklärung zur Einführung des AIA mit Kanada und eröffnet Vernehmlassung

Die Schweiz hat mit Kanada eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Die beiden Länder beabsichtigen, die Daten gemäss dem globalen Standard für den AIA ab 2017 zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem in beiden Ländern die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.

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